Vermittlerhilfe in Sachen Vermittlerhaftung / Beraterhaftung /Beratungshaftung
Durch die beiden Pleiten der Blockheizkraftwerksgesellschaften GFE Nürnberg und RWI Realwert Invest werden immer mehr Rückabwicklungsanwälte ermuntert durch Google Adwords an Geschädigte zu gelangen und Ihnen ihre zweifelhaften Dienste anzubieten. Rückabwicklungsanwälte gehen fast immer nach dem gleichen Strickmuster vor: Sie empfehlen fast immer und fast ausnahmslos ihren Mandanten, daß sie unglaubliche Erfolge in Sachen Verklagen von Vermittlern/Verkäufer hätten und daß sie auch ihnen den Weg der Vermittlerhaftung / Beratungshaftung / Beraterhaftung empfehlen. In der Tat ist es so, daß es einige Urteile gegen vereinzelte Vermittler gibt, doch nicht alle Vermittler haben unfähige Rechtsanwälte, so daß in vielen Fällen die Mandanten dieser Rückabwicklungsanwälte letztendlich auf den Kosten sitzen bleiben. Gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) werden diese Anwälte ohnehin bezahlt, ob sie einen Fall gewinnen oder verlieren. Daher sind sie an möglichst vielen Mandaten interessiert. In allen Fällen sugerrieren sie ihren Mandanten hohe Prozeßerfolgsaussichten, so daß diese sich dann auf die Empfehlung ihrer neuen Anwälte einlassen.
Solche Prozesse, auch wenn sie Vermittlern mit guten Anwälten in den meisten Fällen nichts anhaben können, sind einfach nur nervtötend, kosten unnötig Geld, Zeit und es wird ein weiterer dummer Keil zwischen den Kunden und Vermittlern getrieben. Letztendlich wird nur unnötig Geld verbrannt. Grundsätzlich wird, wie die Fälle GFE und RWI deutlich zeigen, verkannt, daß die Vermittler / Berater / Verkäufer selbst in höchstem Maße geschädigt sind, wovon die Herren der Rückabwicklung sich meist nicht beeindrucken lassen! Zumindest solange nicht, wie sie sich in Sicherheit fühlen und die Vermittler / Berater unfähig sind sich zu organisieren um den besten hochaktiven Rechtschutz zu erhalten, den es in diesem Staate gibt!
Wir, die Euronetwork sind der Überzeugung, daß man als angegriffener Vermittler sich oft aktiv wehren muß und kann, in dem man in 2 Schritten vorgeht:
1. Man konzentriert sich darauf über die besten Anwälte die es gibt nachzuweisen, daß man keine Beratungsfehler gemacht hat, und gewinnt möglichst den Prozeß erfolgreich!
2. Man geht zu seinem ehemaligen Kunden zurück und bietet ihm an, dessen prozeßunterlegenen Anwälte wegen mangelhafter Beratung in Anwaltshaftung zu nehmen!
Vermittler sollten über Vermittlerhaftung / Beratungshaftung / Beraterhaftung Folgendes unbedingt wissen:
Die Anwälte, die solche Vermittlerhaftungs- / Beratungshaftungs-/ Beraterhaftungsprozesse führen, haben ihr Geschäftsmodell genau darauf abgestimmt. Diese Anwälte sind in ihrer Anzahl sehr übersichtlich. Es sind immer die selben und sie unterlassen erfahrungsgemäß immer wichtige Dinge. Gibt man im Google das Keyword "Vermittlerhaftung", bzw. "Beratungshaftung" oder "Beraterhaftung" ein, so erscheinen diese zum Einen in den Google Suchergebnissen, aber auch in den bezahlten Google Anzeigen (Google Adwords-Anzeigen). Gewinnt man einen Prozeß, dann kann der frühere Kunde, jetzt unterlegener Gegner, dieses "unfruchtbare Vertragsverhältnis" mit seinem prozeßunterlegenen Anwalt auf Mängel hin überprüfen. In diesem Fall zahlt die Rechtschutz des früheren Mandanten, und dieser Rückabwicklungsanwalt hat dann ein finanzielles Problem, welches letztendlich seine Haftpflichtversicherung bezahlt. Bis zu 3 Fälle zahlt meist seine/ihre Haftpflichtversicherung pro Jahr. Passiert dies öfter, wird er/sie Schwierigkeiten haben eine neue Versicherung zu erhalten! Ohne Haftpflichtversicherung darf dieser Anwalt / diese Anwältin dann nicht praktizieren! Im Klartext: Fangen die Vermittler an sich effektiv und organisiert zu wehren, wird sich das Problem "unseriöse Rückabwicklungsanwälte" früher oder später von selbst erledigen.
Beratungshaftung / Vermittlerhaftung / Beraterhaftung
Wir, die Euronetwork, sind ein wichtiger Key-Accounter der Wirtschaftsberatungsindustrie, welcher auf Grund gegebener Tatsachen nicht hinnehmen kann, daß man gute Vermittler/Verkäufer, einfach vom Markt nimmt, weil man bereit ist gewissenlose Prozesse gegen Vermittler, die selbst geschädigt sind, zu führen, anstatt sinvoller Weise gegen diejenigen, die einen Schaden verursacht haben. Bei fehlerhafte Beratung, muß die Haftpflicht des Vermittlers/Verkäufers einspringen, sofern Fehlerhaftigkeit nachgewiesen wird. Das ist meist nicht der Fall. Kaum ein Kunde möchte seinen Vermittler verklagen, weil er ihn ja meist gut beraten hatte. Die Anregung kommt fast immer vom Rückabwicklungsanwalt, und fast immer bleiben diverse Tatsachen bezüglich der Rechtsprechung zum Vorteil des Anwaltes unerwähnt! Doch gerade die Fälle GFE und RWI zeigen, wie viele unsinnige Urteile dadurch entstehen, nur weil Vermittler / Berater / Verkäufer teilweise durch die eigene Schädigung sich keine hoch spezialisierten Anwälte leisten. Hier muß die Korrektive her!
Ein weiterer Grund für unser Engagement ist unsere mangelnde Einsicht für die Tatsache, daß ein Vermittler für die Pleite eines Initiators haften dürfen soll, während kein Initiator vom Gesetzgeber zum Abschluß einer Vertrauensschadenversicherung verpflichtet wird! Das erscheint uns im dritten Jahrtausend unserer Zeitrechnung verständlicher Weise äußerst primitiv.
Sind Sie Vermittler / Berater / Verkäufer und werden verklagt - also in Vermittlerhaftung / Beraterhaftung / Beratungshaftung genommen, so tragen Sie sich bitte vollständig im nachfolgenden Formular ein. Sie werden umgehend von uns kontaktiert!
Ihre erforderlichen Kontaktdaten